Allgemeine Geschäftsbedingungen Andreas Riedel Schloss und Schlüsseldienst
Keine Abmahnung ohne Kontakt
Sollte der Inhalt die Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, informieren Sie uns ohne Kostennote. Wir garantieren, dass zu Recht beanstandete Inhalte und Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden im Sinne der Schadensminderungspflicht zurückgewiesen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen eingereicht.
1. Gültigkeitsbereich
Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Anderweitige, besondere Abreden (bei oder nach Vertragsabschluß) werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsgültiger Vertragsbestandteil. Abweichende Bedingungen des Kunden werden weder ganz noch teilweise Inhalt des Vertrages, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Angebote und Lieferumfang
Unsere Angebote sind nur bei Auftragserteilung innerhalb der Frist von 30 Tagen verbindlich.
Mündliche, insbesondere telefonische Angebote sind unverbindlich, da Irrtümer und Missverständnisse nicht ausgeschlossen werden können. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des bezeichneten Kaufgegenstandes geliefert hat.
Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen. Bei Stornierungen des Kunden aus Gründen die vom Verkäufer nicht zu vertreten sind, ist der Verkäufer berechtigt eine Stornogebühr zu erheben. Die Stornogebühr wird in Höhe des Schadens erhoben, der dem Verkäufer entsteht, beträgt in jedem Fall mindestens 30 % des Auftragwertes. Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei
3. Montage- Notdiensteinsätze und
Reparaturaufträge.
Der Anrufer gilt als Auftraggeber, es sei denn, dass er die Zahlungsverpflichtung eines Dritten nachweist. Der Auftraggeber ist Zahlungsverpflichteter. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeiten und Arbeitsleistungen. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden die entsprechenden Zuschläge auf den Nettolohn aufgeschlagen.
Der Besitz und die Vorlage eines Schlüssels zur Nachahmung oder Öffnung von Wohnungen oder Autos entbindet uns von der Frage nach der Berechtigung. In Sonderfällen ist der Monteur berechtigt, Arbeiten nur nach Vorlage eines Personalausweises auszuführen.. Ausgebaute. defekte Schlossteile gehen aus Sicherheitsgründen in unseren Besitz über und werden vernichtet, um Dritten keine Studienobjekte für Schlossöffnungen zu verschaffen.
4. Versandaufträge
Versand- und Verpackungskosten sind nicht in den Artikelpreisen enthalten und werden berechnet Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absenden der Ware ab unserem Lager an den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Geltendmachung von Transportschäden gegenüber den dafür haftendem Untenehmen obliegt ausschließlich dem Besteller.
5. Liefertermine
Im Angebot genannte Liefertermine sind aufgrund unserer Erfahrung mit den Herstellern bzw. Zulieferern geschätzt. Genaue Liefertermine können wir Ihnen erst bei Auftragserteilung und völliger Klarstellung aller Einzelheiten nennen. Kommen wir jedoch in Leistungsverzug oder wird die Leistung aus bestimmten Gründen unmöglich, so kann der Käufer - im ersten Fall jedoch nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist - sich von seinem Vertrag lösen. Der Kunde kann Schadenersatz wegen Verzugs nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers geltend machen. Entstehen nach Auftragserteilung ernsthafte und erhebliche Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit- und/oder Bereitschaft des Kunden, so dürfen wir unsere Leistungen verweigern, bis die Zahlung erfolgt oder für sie eine Sicherheit erbracht ist
6. Gewährleistung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware bzw. die von uns ausgeführte Montage oder Reparatur zu prüfen. Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
6.1 Für Mängel der Lieferung - außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten - haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
6.1a. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei Neuprodukten ab Gefahrenübergang betragen bei privater Nutzung 24 Monate, bei gewerblicher oder auch teilweiser gewerblicher Nutzung 12 Monate. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.
6.1b. Die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Produkten ab Gefahrenübergang beträgt bei privater Nutzung 12 Monate; bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
6.2 Im Falle der Mängelbeseitigung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
6. 3 Schlägt eine Nacherfüllung fehl, steht dem Auftraggeber, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluß aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, gem. den §§ 440,323,326 V. BGB von den Vertrag zurück zu treten oder gem. § 442 BOB den Kaufpreis zu mindern.
6.4 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden welche entstanden sind infolge normaler Abnutzung.
6.5 Gibt der Auftraggeber uns keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns von dem Mangel zu überzeugen und ggf. die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen, entfallen alle Mängelansprüche.
6.6 Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
6.7 Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
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7. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen und Leistungen bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag Eigentum des Lieferers. Soweit Liefergegenstände wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorhandenen Rechte des Lieferers, so ist er diesem zu Schadenersatz verpflichtet Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7.1 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des im Bürgerlichen Gesetzbuch eingearbeiteten Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
8. Zahlungsbedingungen
Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen sind ohne Abzug sofort zahlbar
Unsere Monteure sind zum sofortigen Inkasso verpflichtet, wie bei Auftragsannahme ausdrücklich vereinbart
Für Firmen und Großabnehmer kann in Sonderfällen ab 100,- € Auftragssumme ein Zahlungsziel von 7 Tagen vereinbart werden. Die Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist, soweit sie anfällt, im Bruttopreis enthalten.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu fordern, es sei denn, der Auftragnehmer weist eine höhere Belastung mit höherem Zinssatz bzw. der Auftraggeber weist eine niedrigere Zinsbelastung nach.
Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche festgestellt sind, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ausserdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9 Preisänderungen
Sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 3 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen, entsprechend den Kostensteigerungen, zu erhöhen.
Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhungen den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigen.
10 Der Verkäufer
fakturiert nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen. Demnach mündet ein Vorgang, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, automatisch nach gesetzlicher Frist von 30 Tagen im Mahnverfahren.
11. Gerichtsstand,
Erfüllungsort, Rechtswirksamkeit
Sofern sich aus dem Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers als Erfüllungsort.
11.1 Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers Gerichtstand, wenn der Auftraggeber. Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist.
11.2 Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.
11.4 Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung
12 Montagearbeiten
Wir bieten Ihnen nur Leistungen an, welche von der Handwerksordnung zulassungsfrei sind. Restliche zulassungspflichtige Leistungen erbringt unser kompetenter Handwerkerpartner.
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